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Kreisreformen im Oldenburger Land - Deutsche Städte die ihren Namen verloren - Deutsche Geschichte ab 1871 -Wappen der deutschen Bundesländer und ihrer Vorgännger - Wappen der ehemaligen deutschen Ostgebiete - A. Kreisreform im Freistaat Oldenburg 1933 Der Landesteil Oldenburg des Freistaates Oldenburg bestand bis 1932 aus den Städten Oldenburg, Rüstringen, Delmenhorst, Varel und Jever, sowie den Ämtern Brake, Butjadingen (Nordenham), Cloppenburg, Delmenhorst, Elsfleth, Friesoythe, Jever, Oldenburg, Varel, Vechta, Westerstede und Wildeshausen.
Nach der Verwaltungsreform 1933 gab es dann nur noch die Stadtkreise Oldenburg, Rüstringen (1937 vereinigt mit dem vormals preuss. Wilhelmshaven zum oldenb. Stadtkreis Wilhelmshaven), Delmenhorst und die Ämter (ab 1939 Kreise) Ammerland (Westerstede), Cloppenburg, Friesland (Jever), Oldenburg, Vechta und Wesermarsch (Brake). Wesentliche Veränderungen auf Kreisebene gab es erst wieder durch die niedersächsische Gebietsreform 1974 – 1978. Durch die am 1. August 1977 in Kraft getretene Kreisreform wurde der Landkreis Friesland aufgelöst und der südliche Teil mit Varel kam zum Landkreis Ammerland. Der nördliche Teil wurde mit dem Kreis Wittmund zu einem neuen Kreis Friesland vereinigt, Kreissitz wurde Wittmund. Nach Verfassungsklagen wurde der alte Kreis Friesland aber am 01.01.1980 wieder hergestellt und Jever wurde wieder Kreissitz. Der Landkreis Oldenburg verlor in den siebziger Jahren die Gemeinde Stuhr an den Kreis Diepholz, dafür wurde aber die Samtgemeinde Harpstedt dem Landkreis Oldenburg eingegliedert. Im Jahre 1988 wurde der Kreissitz des Landkreises von Oldenburg nach Wildeshausen verlegt.
Wer weiß eigentlich heute noch, wo die Städte Barmen, Elberfeld, Lahn, Rüstringen oder Wesermünde gelegen haben. Die Namen Barmen und Elberfeld findet man heute noch als Stadtteile wieder. 1929 wurden beide Städte mit einigen Nachbargemeinden zunächst zur Stadt Barmen-Elberfeld zusammengeschlossen, die 1930 in Wuppertal umbenannt wurde. Die Stadt Lahn existierte nur vom 01.01.1977 bis 31.07.1979 in Hessen, sie wurde aus den Städten Gießen, Wetzlar und 14 Gemeinden gebildet. Am 01.08.1979 wurde sie wieder in die Städte Gießen, Wetzlar und 3 Gemeinden aufgeteilt. Die Stadt Rüstringen war einst eine der größten Städte im Freistaat Oldenburg. Nachdem Oldenburg 1853 am Jadebusen Gebiete an Preußen abgetreten hatte, entstand dort der 1869 eingeweihte Kriegshafen Wilhelmshaven (Stadtrecht 1873, kreisfrei 1919). Auf oldenburgischer Seite blüten die Nachbarorte Bant, Heppens und Neuende auf. 1902 wurde aus diesen Orten das Amt Rüstringen gebildet, aus dem am 01.05.1911 die Stadt Rüstringen hervorging. Das Wappen vom 3. Juli 1911 zeigte in Gold einen Friesen in rotem Rock und blauer Hose, mit roter (oder auch blauer) Mütze und roten Schuhen, Blankschwert, Friesenspeer und ovalem Schild. Dieser war gespalten und hatte vorn das jeversche und hinten das quadrierte oldenburgische Wappen. Die Stadtfarben waren rot-gelb. 1928-29 errichtete F. Höger, Erbauer des Hamburger Chilehauses das neue Rathaus der Stadt. Als sie am 31.03.1937 mit der benachbarten kleineren Stadt Wilhelmshaven vereinigt wurde, verlor sie ihren Namen. Nur im Stadtwappen von Wilhelmshaven erinnert der Rüstringer Friese heute an den alten Städtenamen. Allerdings galt 1937 zunächst das alte Wilhelmshavener Stadtwappen, es zeigte in blau einen goldenen Anker mit zwei gekreuzten, gestürzten, goldenen Schwertern, belegt mit silbenerm Herzschild darin der preußische Adler mit Insignien. Auf dem Schilde eine dreitürmige Mauerkrone. Die Stadtfarben waren schwarz-weiß-blau. 1939 wurde es durch ein neues bis zum 15.01.1946 gültige Wappen ersetzt. Dieses von Blau und Silber gespalten, hatte im Vordergrund ein silbernes Schwert und im Hintergrund vier blaue Wellenbalken. Die Stadtfarben waren blau-weiß. Nach einer wappenlosen Zeit übernahm man nach langer Suche jedoch das alte Wappen mit dem Rüstringer Friesen, der jedoch nicht wieder mit dem historischen Bauernhut bedeckt war und auch ein anderes Schildsymbol zeigt. Am 18. November 1948 genehmigte der niedersächsische Minister des Innern, das neue Wappen. Rüstringen Wilhelmshaven 1911 - 1937 bis 1937 1939 - 1946 ab 1948
Bremerhaven bis 1939 Bremerhaven Stadtwappen heute Wesermünde 1924 - 1939 ab 1939 Die 1924 aus Geestemünde und Lehe entstandene Stadt Wesermünde hatte zunächst mehr Glück, nachdem die von ihr umschlossene Stadt Bremerhaven - 1827 von der Stadt Bremen als Außenhafen gegründet - 1939 eingegliedert wurde, behielt sie ihren Namen. Erst nachdem die Stadt Wesermünde 1947 zum Land Bremen kam, erfolgte die Umbenennung in Bremerhaven. Das heutige Wappen zeigt aber nach wie vor die Symbole ihrer Vorgänger, wobei der Anker Geestemünde, die Schwerter Lehe symbolisieren, der Fisch tauchte erstmals in Wappen von Wesermünde auf. Der Name Wesermünde bestand allerdings im Namen des niedersächsischen Landkreises fort, bis er 1977 in den Kreis Cuxhaven aufging. Dagegen gibt es in Niedersachsen auch heute noch den Landkreis Harburg, obwohl die gleichnamige Stadt bereits 1937 Teil der Stadt Hamburg wurde, der Name lebt dort aber als Bezirksname fort.
Das Deutsche Kaiserreich (1871-1918), der deutsche Staat zwischen der Reichsgründung 1871 und der Abdankung Kaiser Wilhelms II. 1918, ist nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 aus dem Norddeutschen Bund und den süddeutschen Staaten Baden, Bayern, Hessen und Württemberg hervorgegangen. Dem Deutschen Kaiserreich gehörten zwischen 1871 und 1918 25 Bundesstaaten (22 monarchisch und 3 republikanisch verfasste) sowie das Reichsland Elsass-Lothringen an. www.deutsche-kaiserreich.de/ www.dhm.de/lemo/objekte/karten/D1871/index.html Wappen und Flagge Wappen und Flagge Deutsches Kaiserreich / Deutsches Reich u. Bundesrepublik Deutschland
Wappen Preußen Wappen und Flagge der DDR Königreich // ab 1919 Die Flagge des Deutschen Reiches von 1871 bis 1919 und von 1933 bis 1935 führte die Farben Schwarz-Weiß-Rot, die auf den Norddeutschen Bund zurückgehen. Von 1919 - 1933 und ab 23.05.1949 sind die Farben Schwarz-Rot-Gold. Die Farben gehen auf die Freiheitskriege (1813), die Form auf die französische Trikolore zurück, diese Flagge wurde 1848 von der Frankfurter Nationalversammlung übernommen. In der DDR wurde ab 01.10.1959 noch das Staatswappen eingefügt, das die ideologische Ausrichtung ausdrücken sollte Das rote Feld symbolisiert den Kommunismus, der Weizenkranz die Bauern, der Hammer die Arbeiter/Handwerker und der Zirlel die Geistesarbeiter. Das Wappen der Bundesrepublik, schwarze Adler auf goldenen Feld geht auf das Wappen des Heiligen römischen Reichs Deutscher Nation zurück, und dieses wiederum auf die Feldzeichen der römischen Legionen, auf deren Stangen ein goldener Adler saß. Die Hakenkreuzflagge war von 1933 - 1935 zusätzliche und von 1935 - 1945 alleinige Nationalflagge. Siehe auch unter: www.fgs.snbh.schule-bw.de/geschichte/dtfarben.htm Als Weimarer Republik wird die aus der Novemberrevollution hervorgegangene von 1919 bis 1933 existierende demokratische Staatsform in Deutschland bezeichnet. Während der Zeit der Weimarer Republik war das Deutsche Reich ein demokratischer Bundesstaat. Die Reichsverfassung beinhaltete eine Mischform aus präsidentiellem und parlamentarischem Regierungssystem. Das Parlament nannte sich Reichstag, die Hauptstadt war Berlin. Die gebräuchliche Bezeichnung erhielt die erste deutsche Republik von der Stadt Weimar, dem Tagungsort der verfassungsgebenden Nationalversammlung. Ihr Untergang ist mit dem Aufstieg des Nationalsozialismus verbunden. Die Zeit des Nationalsozialismus, in einem historisch inkorrekten Sinn auch als „Drittes Reich“ bezeichnet, umfasst die Geschichte in der Zeit vom 30.01.1933 bis zum 08.05.1945, also die Regierungszeit der totalitären Diktatur der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP). Am 08.Mai 1945 endete der 2.Weltkrieg und das Deutsche Reich wurde in vier Besatzungszonen der Siegermächte aufgeteilt, die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Grenze kamen zu Polen bzw. der UdSSR. Damit änderte sich auch die bisherige Länderstruktur in Deutschland, vor allem nach der endgültigen Auflösung des Landes Preußen im Jahre 1946. (Oberes Bild unten Link die Wappen des Königreichs und des Freistaates Preußen, dass heute von der Stiftung preußischer Kulturbesitz verwendet wird). Die amerik. und brit. Zonen schlossen sich im Januar 1947 wirtschaftlich zur Bizone zusammen, der sich später auch die frz. Zone anschloss. Im Juni 1947 scheiterte eine Konferenz der deutschen Länderchefs, da die MP der SBZ die politische vor der wirtschaftlichen Einheit herstellen wollten. Nach der Währungsreform in den Westzonen im Juni 1948 trat im September 1948 der parlamentarische Rat (65 Mitglieder von den Ländern der Westzonen ausgewählt) in Bonn zusammen, die das Grundgesetz am 08.05.1949 beschlossen und am 23.Mai 1949 verkündeten. Bundesrepublik Deutschland Die Bundesrepublik Deutschland nach Art. 23 Grundgesetz 12 Länder umfassen: Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. Die volle Integration von Berlin (West) in das Bundesgebiet wurde jedoch durch Vorbehalte der Besatzungsmächte suspendiert. West-Berlin galt jedoch als Bundesland mit Sonderstatus. Vorläufiger Regierungssitz wurde Bonn, da Berlin Hauptstadt eines vereinigten Deutschlands werden sollte. 1952 schlossen sich die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg zusammen, vor allen in Baden hatte es vorher jedoch Versuche gegeben das Land Baden in seinen Vorkriegsgrenzen wiederherzustellen. Am 01.01.1957 kam das Saarland als weiteres Land hinzu. Die einzigen Volksbegehren, die seit 1952 klare Mehrheiten erbrachten, zielten auf die Restitution bereits abgeschaffter Vorkriegsländer. Die Einwohner der ehemaligen Länder Oldenburg und Schaumburg-Lippe votierten 1975 für ihre Unabhängigkeit von Niedersachsen. Die Bundespolitiker hatten jedoch keine Lust, auch noch mit Ministerpräsidenten aus Bückeburg und Oldenburg um Bundesratsstimmen zu feilschen. Sie lehnten das Ansinnen mangels "Größe und Leistungsfähigkeit" der angestrebten Länder ab und änderten den Grundgesetzartikel 29 GG entsprechend ab. Die Flagge der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 und des Deutschen Reiches ("Weimarer Republik") von 1919 bis 1933 hat die Farben Schwarz-Rot-Gold. Von 1949 bis 1959 und von 1989 bis 1990 auch Flagge der DDR. Auch die Landesfarben der ehemaligen Fürstentümer Waldeck sowie Reuss ältere und jüngere Linie entsprachen den Farben der deutschen Trikolore des Revolutionsjahres 1848. Dies scheint ein Widerspruch zu sein, auf der einen Seite ein monarchisches Staatsgebilde und auf der anderen Seite die Flagge der Liberalen und Demokraten. Die schwarz-rot-goldene Flagge des Deutschen Bundes war nicht nur für Deutschland angenommen worden, viele Landesfürsten akzeptierten eine Verfassung und nahmen für ihr Land ebenfalls die schwarz-rot-goldene Flagge an. Die Verfassung für den Deutschen Bund wurde nie unterschrieben, denn vor allem widersetzte sich Preußen allen demokratischen Bestrebungen, und beseitigte nach und nach alle 1848 erkämpften Rechte. Die schwarz-rot-goldene Flagge wurde dort sogar verboten. In anderen Ländern des Deutschen Bundes jedoch nicht. Die Länder in der Ostzone Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bildeten am 07.10.1949 die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Ostberlin wurde Hauptstadt und vom Ostblock als Teil der DDR angesehen, was die Westmächte jedoch nicht akzeptierten. 1952 wurden die Länder in der DDR aufgelöst und 15 Bezirke (einschl. Ostberlin) gebildet. www.ddr-geschichte.de/ Seit der Deutschen Einheit am 03.10.1990 existieren 16 Bundesländer: Am 5. Mai 1996 scheiterte der erste Fusionsversuch seit 1952 der den Zusammenschluss von Berlin und Brandenburg vorsah. Trotz Widerstände wurde der Regierungssitz 1999 von Bonn in die Hauptstadt Berlin verlegt.
1. Niedersachsen entstand am 01.11.1946 durch den von der britischen Militärregierung verfügten Zusammenschluss der Länder Braunschweig, Oldenburg, Schaumburg-Lippe und dem am 23.08.1946 aus der ehem. preuss. Provinz Hannover hervorgegangenen Land Hannover. Hauptstadt ist Hannover.Am 30.06.1991 kam das östlich der Elbe in der ehemaligen DDR liegende Amt Neuhaus hinzu. Das Landeswappen lehnt sich an den ehemaligen Wappen von Hannover und Braunschweig (dem Westfalen-, Welfen- oder Sachsenross) an. Da es mithin bei der Gründung des Landes Niedersachsen 1946 bereits vier Fünftel der niedersächsischen Bevölkerung repräsentierte, wurde es (zunächst inoffiziell) zum Landeswappen des neuen Bundeslandes, das der Landtag nach auführlicher Diskussion am 3. April 1951 bestätigte. Das Landeswappen wurde im Artikel 2 der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung vom 13. April 1951 verankert und in der am 1. Juni 1993 in Kraft getretenen Niedersächsischen Verfassung wiederum in Artikel 1 bestätigt. Die Symbole der ehemaligen Länder Oldenburg und Schaumburg-Lippe blieben unberücksichtigt. Hannover. Bereits im Mittelalter herrschte unter der niedersächischen Bevölkerung die Ansicht, es handele sich dabei um das Wappen des alten Stammesherzogtums Sachsen, obwohl dieses noch kein Wappen gekannt hatte. Gleichwohl wurde diese Überzeugung von der bis in vorgeschichtliche Zeit zurückreichenden Wertschätzung des Pferdes bei den Sachsen gestützt. Im Jahre 1361 nahmen daher die welfischen Herzöge, um damit den Anspruch auf die Vormachtstellung ihres Hauses im Gebiet des alten Sachsen zu unterstreichen, das Sachsenross als heraldisches Sinnbild an. Es galt als das sagenumwobene Wappen des berühmten Herzogs Widukind und erschien zunächst in der Helmzier ihrer Wappen. Im 17. Jahrhundert fand es Eingang in das inzwischen auf zwölf Felder angewachsene braunschweig-lüneburgische Wappen. In der Folgezeit diente das Sachsenross als Wappenbild sowohl des Kurfürstentums als auch des Königreichs und der Provinz Hannover, aber auch des Herzogtums und des Freistaates Braunschweig. Im Deutschen Krieg von 1866 kämpfte das Königreich Hannover an der Seite Österreichs und musste nach der Niederlage seiner Truppen bei (Bad) Langensalza kapitulieren. Preußen annektierte das Land und der letzte Welfen-König Georg V. ging ins Exil nach Wien. Die Provinz Hannover bestand aus dem 1866 mit Preußen vereinigten vormaligem Königreich Hannover und dem durch Staatsvertrag vom 20. Juli 1853 erworbenen, 1864 und 1873 erweiterten und seit 23.März 1873 dem Landdrosteibezirk Aurich einverleibten Jadegebiet. Das Wappen des Freistaates Braunschweig führte das Welfen Sachsenross, das die im Wappen des alten Herzogstums vorhandenen Löwen ablöste. Die Linie der Welfen vom Haus Braunschweig verwendete seit 1267 zwei schreitende goldene Löwen auf rotem Grund. Die Linie der Welfen vom Haus Lüneburg verwendete jedoch seit 1267 einen blauen Löwen auf goldenem mit acht roten Herzen belegtem Grund. Das berühmte an den Stamm der Sachsen erinnernde Sachsenross wurde erst ab 1361 von den Welfen verwendet und im Freistaat alleiniges Wappensymbol. Im Mai 1945 wurde das Land Braunschweig Teil der britischen Besatzungszone mit Ausnahme des östlichen Teils des Kreises Blankenburg und Calvörde, die der sowjetischen Zone zugeordnet und Teil Sachsen-Anhalts wurden. Der Freistaat Oldenburg umfasste das Stammland, welches von der Nordsee und der freien Hansestadt Bremen und ansonsten von der Provinz Hannover begrenzt wurde. Dazu gehörte innerhalb der Provinz Schleswig – Holstein der Landesteil Lübeck mit der Stadt Eutin und in der Rheinprovinz der Landesteil Birkenfeld mit den Städten Birkenfeld, Idar und Oberstein. 1937 wurden die Landesteile Lübeck und Birkenfeld dem Land Preußen eingegliedert. Die preußische Stadt Wilhelmshaven kam zu Oldenburg und wurde mit der oldenburgischen Stadt Rüstringen vereinigt. Mitte Mai 1945 wurde Theodor Tantzen von der britischen Militärregierung als letzter oldenburgischer Ministerpräsident eingesetzt und war bis zum 31.10.1946 im Amt. Obwohl sich 1975 bei einer Volksabstimmung die erforderliche Mehrheit sich für die Wiederherstellung des Landes Oldenburgs aussprachen, blieb Oldenburg beim Land Niedersachsen. Das Wappen von 1919 (oben links) zeigt nur noch die Heraldik von Oldenburg und Delmenhorst. Man eilte hier der Zeit tatsächlich voraus, denn 1937 musste Oldenburg tatsächlich die Gebiete Birkenfeld und Lübeck abtreten. Das bis 1919 gültige Wappen des Großherzogtums Oldenburg war halbgespalten, kombiniert mit einer Art umgekehrtem Deichselschnitt, wodurch fünf Felder entstanden. Feld 1 (gold-rot gestreift) steht für die Grafschaft Oldenburg, Feld 2 (goldenes Kreuz auf Blau) für die Herrschaft Delmenhorst, Feld 3 (goldenes Kreuz auf Blau mit Krone darüber) für das Fürstentum Lübeck, Feld 4 (gold-rot geschacht) für das Fürstentum Birkenfeld, und das Feld 5 (goldener Löwe auf Blau) in der Spitze des Wappens steht für die Herrschaft Jever. Daten über den Freistaat Oldenburg Schaumburg-Lippe. Bereits in den Jahren 1926 und 1930 sollte das Land Preußen einverleibt werden, dies wurde jedoch in zwei Abstimmungen abgelehnt. Hauptstadt war die Stadt Bückeburg). Die Landesfarben von Schaumburg-Lippe sind wahrscheinlich vom Wappen der Reichsfürsten zu Schaumburg-Lippe abgeleitet. Dieses zeigt eine rote Rose auf weißem (silbernem) Grund, der wiederum durch eine Zickzackline von rotem Untergrund getrennt ist (Nesselblatt). Bild obere Reihe: Königreich Hannover bis 1866, Oldenburg Grossherzogtum bis 1918, Freistaat Oldenburg 1918 bis 1946, Schaumburg Lippe, Braunschweig Herzogtum, Niedersachsen seit 1946
Bild untere Reihe: Preuß. Provinz Hannover 1866-1946, Provinz Westfalen, Rheinprovinz ab 1926, Lippe-Detmold; Freistaat Braunschweig 1918-1946, Nordrhein-Westfafen ab 1946 2. Nordrhein-Westfalen entstand am 23.08.1946 aus der ehemaligen preussischen Provinz Westfalen, dem nördlichen Teil der preuss. Rheinprovinz und seit 1947 dem Land Lippe-Detmold. Hauptstadt wurde Düsseldorf. Das Landeswappen enthält Motive der ehemaligen preussischen Provinzen und des Landes Lippe. Dieser Schild ist in der Mitte geteilt (in der Sprache der Heraldik heißt das: gespalten). Im heraldisch rechten Teil (im vorderen Feld) wellt sich auf grünem Grund der Rhein als silbernes Band von heraldisch links oben nach rechts unten (linksschräg). Im heraldisch linken Teil (im hinteren Feld) steht das aufgerichtete, nach rechts springende silberne westfälische Ross auf rotem Untergrund. Ross und Rhein bewegen sich also als Zeichen ihrer Zusammengehörigkeit aufeinander zu. Die Grundfarben der beiden Wappenfelder können als Darstellung der Eigenheiten der beiden Landesteile verstanden werden. Das Grün erinnert an die Rheinwiesen und das Rot an die sprichwörtliche westfälische rote Erde. Im unteren Wappenfeld, an der Spitze des Schildes, blüht auf silbernem Grund die rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern des ehemaligen Landes Lippe. Um der Harmonie willen ist die Oberlinie des Wappenschildes stark geschweift, denn diese betonte Linienführung verschleiert dem Auge, dass die rote und die grüne Wappenhälfte nicht gleich groß sind. Für das Ross wurde nämlich etwas mehr Raum benötigt als für das schlankere Wellenband. Die Grundfarben des Landeswappens entsprechen auch den Landesfarben Grün-Weiß-Rot, die in der Landesflagge mit drei gleich breiten Querstreifen erscheinen: oben grün, in der Mitte weiß und unten rot. In der Dienstflagge der Landesbehörden wird zusätzlich das Landeswappen gezeigt (Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge vom 10. März 1953, Gesetz und Verordnungsblatt NW. 1953, S.219). Westfalen. Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde der Staat Preußen in 10 Provinzen eingeteilt. Dabei wurde auch die Provinz Westfalen gebildet. Provinzhauptstadt wurde Münster.Sie umfasste im Wesentlichen die bereits vor 1800 zu Preußen gehörigen Gebietsteile Minden, die Grafschaften Mark und Ravensberg, Tecklenburg sowie die nach 1803 an Preußen gelangten Fürstbistümer Münster und Paderborn sowie einige kleinere Herrschaften, darunter die Grafschaften Nassau-Siegen und Limburg/Lenne.Die Provinz Westfalen bestand aus einem nahezu geschlossenen Gebiet und war verwaltungsmäßig in die Regierungsbezirke Münster, Minden und Arnsberg gegliedert. 1816 wurde der Landkreis Essen in die Rheinprovinz eingegliedert. 1851 und auch während der Weimarer Republik wurden die Grenzen der Provinz geringfügig verändert. Das Land Lippe wurde 1947 von der brit. Militärregierung dem Land Nordrhein-Westfalen eingegliedert und mit dem Reg. bezirk Minden zum Reg. bezirk Detmold vereinigt. Detmold war die Hauptstadt von Lippe. Rheinprovinz. Aus den beiden preußischen Provinzen Jülich-Kleve-Berg mit Sitz in Köln und Großherzogtum Niederrhein mit Sitz in Koblenz ging 1822 die Rheinprovinz hervor. Sitz des Oberpräsidenten dieser Preußischen Provinz war Koblenz. Sie gliederte sich in die 5 Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf (einschließlich des 1822 aufgelösten Kleve), Koblenz, Köln und Trier. 1849 wurden die ehemaligen Fürstentümer Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen der Rheinprovinz als 6. Regierungsbezirk (Regierungsbezirk Sigmaringen) angegliedert. Seit 24. Dezember 1866 gehörte zum Regierungsbezirk Koblenz auch das vormalige Hessen-Homburgische Amt Meisenheim. Das Gebiet der Rheinprovinz war nahezu geschlossen. Lediglich der Kreis Birkenfeld gehörte bis 1937 als Exklave zum Großherzogtum beziehungsweise Freistaat Oldenburg, bevor er im Rahmen des Groß-Hamburg-Gesetzes in die Rheinprovinz eingegliedert wurde. Eine weitere Enklave bildete von 1819 bis 1834 das Fürstentum Lichtenberg, das zum Fürstentum Sachsen-Coburg gehörte, dann aber wieder an Preußen verkauft und der Rheinprovinz eingegliedert wurde. Die einzige Exklave der Rheinprovinz bildete bis 1932 der Landkreis Wetzlar. Die Landkreise Eupen und Malmedy gehören von 1919 bis 1940 und ab 1945 zu Belgien. Nach dem 2. Weltkrieg wurde der nördliche Teil der Rheinprovinz, die Regierungsbezirke Aachen. Düsseldorf, und Köln zunächst Teil der Britischen Besatzungszone und durch die Verordnung Nr. 46 der Militärregierung vom 23.08.1946 „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ mit der ehemaligen Preußischen Provinz Westfalen zum Land Nordrhein-Westfalen vereinigt. Das südliche Gebiet mit den Regierungsbezirken Koblenz und Trier wurde Teil der französischen Besatzungszone und Bestandteil des Landes Rheinland-Pfalz. Das Wappen der Rheinprovinz, war ein heraldisches Kuriosum: Auf dem geteilten Schild war oben auf weißem Feld ein schwarzer, schräg rechts auffliegender Adler zu sehen, der nach links blickte. Im unteren grünen Feld schlängelte sich der weiße Rhein von Ost nach West, anstatt von Süd nach Nord. Als im Jahr 1926 das Wappen der Rheinprovinz amtlich bestätigt wurde, war den Beamten augenscheinlich immer noch nicht klar, woher der Rhein kam und wohin er floss. Auch war ihnen unbekannt, dass ein Adler nicht nach rechts auffliegt, wenn er den Kopf nach links wendet. Das vorher benutzte Wappen ist unter Rheinland-Pfalz zu sehen. 3. Schleswig-Holstein entstand 1946 aus der ehemaligen preuss. Provinz Schleswig-Holstein. . Die Herzogtümer Schleswig und Holstein wurden 1866 mit Preußen vereinigt, nachdem ein Teil von Holstein (Amt Ahrensböck) an Oldenburg abgetreten wurde. Das Herzogtum Lauenburg, welches im Wiener Frieden 30. Oktober 1864 an Österreich und Preußen gelangte, ging am 15. September 1865 endgültig in den Besitz Preußens über und wurde am 1. Juli 1876 mit der mit der Provinz Schleswig-Holstein vereinigt. 1937 wurden die die Freie Hansestadt Lübeck und der oldenburgische Landesteil Lübeck (Eutin) in die Provinz eingegliedert, die jedoch ihrerseits neben der Stadt Altona weitere Gebiete an Hamburg abgeben musste. Hauptstadt des Landes ist die Stadt Kiel. Das Landeswappen ist aus den Wappen Schleswigs und Holsteins zusammen-gesetzt. Vom Schleswiger Wappen stammen die beiden Löwen, die dem Wappen des dänischen Königshauses entlehnt sind, Schleswig war lange dem Dänenkönig untertan. Das Wappen von Holstein zeigt das Nesselblatt, das Wappen der Grafen von Schaumburg, die auch Grafen von Holstein waren. Die älteste Darstellung dieses Wappens stammt aus dem Jahr 1239 und war das Wappen des Grafen Johann I., ältere Wappen zeigten bis 1238 einen Löwen. Das heutige Wappen Schleswig-Holsteins zeigt nach Landesgesetz auf goldenem Grund zwei blaue, nach innen gewandte, rot bewehrte, übereinander schreitende Löwen und ein silbernes Nesselblatt, wobei die Löwen den Landesteil Schleswig, das Nesselblatt Holstein symbolisiert. Im Gegensatz zu den „normalen“ Schleswiger Löwen, die auf den Kreis-/Stadtwappen nach links sehen, sehen die Löwen im Landeswappen nach rechts. Angeblich beruht dies auf einem Erlass Otto von Bismarck aus den 1880er Jahren, da es „unhöflich“ von den Löwen wäre, dem Nesselblatt den Hintern zuzuwenden. Das Provinzialwappen wurde auch, zusammen mit einem Feld für das Herzogtum Lauenburg (silberner Pferdekopf) dem großen preußischen Staatswappen hinzugefügt. Am 30.Juli 1928 genehmigte das preußische Staatsministerium hinsichtlich der Hoheitszeichen und Siegel der zum Bereich des schleswig-holsteinischen Provinzialverbandes gehörenden Behörden das Wappen, das rechts in Gold die beiden blauen Löwen und links in Rot das weiße Nesselblatt zeigt. Der seit den sechziger Jahren des 19.Jahrhunderts oben in der Mitte für Lauenburg eingefügte Keil mit dem rechts gewendeten silbernen Pferdekopf wurde nicht wieder aufgenommen, weil Lauenburg zu dem Zeitpunkt noch nicht zum Geschäftsbereich des schleswig-holsteinischen Provinzialverbandes gehörte. Als dieser Zustand später geändert wurde, beließ man das Wappen aber so, wie es nun einmal war. Das »Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18.Januar 1957« bestätigte das Landeswappen in der vorliegenden Form. Allerdings ist hier statt von einem weißen von einem silbernen Nesselblatt die Rede; Silber und Weiß sind in der Heraldik gleichbedeutend. Das offizielle Landeswappen (unten rechts) darf nur von Landesbehörden und Notare benutzt werden. Die Landesregierung stellt jedoch ein abgewandeltes Landeswappen zur Verfügung. Es ist dem Wappen sehr ähnlich und kann von jedermann verwendet werden (Bild untere Reihe auf gelben Grund beachtet den Schwanz der Löwen). Die Farben der Hansestadt Lübeck sind Weiß und Rot. Das Wappen zeigt in goldenem Schild einen rot bewehrten, schwarzen Doppeladler mit weiß und rot geteiltem Brustschild. Die Flagge ist von alters her waagerecht geteilt, oben weiß und unten rot. Sie zeigt in der oberen Ecke, der Flaggenstange zugekehrt, den lübeckischen Doppeladler. Das Banner trägt den Doppeladler auf weißem Grund in seinem oberen Teil. Der untere Teil ist senkrecht gespalten - links weiß, rechts rot. 4. Freie und Hansestadt Hamburg blieb nach 1945 als Stadtstaat erhalten. Der Ursprung des Wappens geht auf alte städtische Siegel aus dem 12./13. Jahrhundert zurück. Der mittlere Turm mit dem Kreuz wird als Darstellung des mittelalterlichen Doms interpretiert. Die Sterne über den beiden Seitentürmen gelten als "Mariensterne", so nach der Schutzpatronin der Stadt benannt. Das Tor in der Mitte wurde im Laufe der Jahrhunderte mal offen, mit und ohne Fallgitter, mal geschlossen gezeigt. Bis ins 18. Jahrhundert wurde die Burg rot und der Fond weiß dargestellt. Die jetzige Farbgebung beruht auf einem Senatsbeschluss vom 14. Mai 1752. Das große Staatswappen darf nur von Senat und Bürgerschaft verwendet werden, das kleine Staatswappen ist im Gesamtbild der Länderwappen abgebildet. 5. Freie Hansestadt Bremen wurde 1947 als Stadtstaat von der amerik. Militärregierung wiedererrichtet, die Stadt Wesermünde wurde als Bremerhaven ins Land Bremen eingegliedert. Der Bremer Schlüssel ist in seinen Ursprüngen ein Himmelsschlüssel. Das bekannte Attribut des Apostels Petrus wird hergeleitet aus dem Bibelwort: »Ich will Dir des Himmelreiches Schlüssel geben« (Matth. 16, Vers 19). Auf dem zusammen mit dem neuen Stadtsiegel 1366 in Gebrauch genommenen kleineren Sekretsiegel sieht man Petrus, den Schutzpatron des Bremer Domes, thronend und unter seinen Füßen einen Wappenschild mit einem gotischen Schlüssel - der älteste Nachweis für das Stadtwappen. Der Schlüssel Petri ist der Bremer Schlüssel geworden. Wie Hamburg hat auch Bremen ein großes Landeswappen. Schleswig-Holstein 1460 ab 1880 1957 Lübeck Hamburg Bremen
Mecklenburg-Schwerin 1928 auf Briefmarke; Pommern, Mecklenburg Strelitz; Mecklenburg-Vorpommern kleines und großes Wappen. Berlin 1839 /1875 - 1935 / 1935 - 1952 u. bis 1990 Berlin Ost / 1952 West-Berlin ab 1990 Berlin 6. Mecklenburg-Vorpommern entstand aus dem Land Mecklenburg das 1934 aus den Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz hervorgegangen war und den Teilen der westlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Teile der preuss. Provinz Pommern mit Ausnahme Stettins. Es bestand bis 1952 und wurde 1990 neugegründet, die Hauptstadt ist Schwerin. Mecklenburg-Vorpommern führt zwei Landeswappen - ein großes und ein kleines. Das große Landeswappen zeigt einen viergeteilten Schild. Im linken oberen und im rechten unteren Feld ist auf goldenem Grund jeweils der mecklenburgische Stierkopf zu sehen, oben rechts der pommersche Greif und im linken unteren Feld der brandenburgische Adler - beide auf Silber. Die beiden Stierköpfe stehen für die ehemaligen Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, die dieses Wappenbild als Symbol für Stärke und Kraft seit dem Mittelalter in ihren Wappen führten. Der rote Greif repräsentiert Vorpommern. Das Fabelwesen mit Schweif und Schnabel schmückte schon vor 700 Jahren Siegel und Wappen der Pommerschen Herzöge. Der brandenburgische Adler verweist sowohl auf die Teile Mecklenburg-Vorpommerns, die früher zu Brandenburg gehörten, als auch auf die jahrhundetealte schicksalhafte Verbindung zwischen Pommern und Brandenburg. Das kleine Landeswappen ist zweigeteilt und zeigt links den mecklenburgischen Stier auf Gold und rechts den pommerschen Greif auf Silber. Das viergeteilte Landeswappen verwenden der Landtag und die obersten Landesbehörden, das zweigeteilte die nachgeordneten Landesbehörden. Die amtliche Verwendung und Gestaltung von Hoheitszeichen, Wappen, Dienstsiegeln, Amtsschildern und Flaggen sind durch Gesetz und Verordnung geregelt. Mit dem Ende der Monarchie 1918 wurde das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz Freistaat mit eigener Verfassung. Dem Stierkopf wurden 2 weitere Symbole zugefügt. Im Jahre 1934 wurde Mecklenburg-Strelitz mit Mecklenburg-Schwerin in den sogenannten Gau Mecklenburg mit der Hauptstadt Schwerin eingegliedert und verlor damit jede Eigenständigkeit. Von 1945 bis 1952 war es Teil des Landes Mecklenburg(-Vorpommern). Im Zuge der Bezirksgründung 1952 entstanden die Kreise Neustrelitz, Neubrandenburg und Strasburg. Nach der Gebietsreform 1994 entstand der heutige Landkreis Mecklenburg-Strelitz. Dieser verwendet das Wappen des ehemaligen Freistaats. Amtliche Beschreibung: „Gespalten und halbgeteilt; vorn in Blau eine gezinnte silberne Mauer mit einem spitzbedachten Zinnenturm; hinten oben in Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit geöffnetem Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, silbernen Hörnern und abgerissenem Halsfell, dessen Randung bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt; hinten unten in Rot ein silbernes Malteserkreuz.“ Der Stierkopf war das alleinige Symbol im Wappen des Freistaates Mecklenburg-Schwerin (1918 – 1934) auf der 1928 verausgabten Briefmarke und wurde auch in Land Mecklenburg von 1945 bis 1952 verwendet, obwohl sich der Landtag auf ein offizielles Wappen bis zur Auflösung 1952 nicht einigen konnte. Anfangs nannte sich das aus Mecklenburg und Vorpommern zusammengesetzte Gebiet »Mecklenburg-Vorpommern«. Im Februar 1947 verbot die sowjetische Militäradministration der Landesregierung, neben dem Namen »Mecklenburg« auch die Bezeichnung »Vorpommern« zu führen. Zu den Hintergründen für dieses Verbot zählt die von den Alliierten Anfang 1947 beschlossene Auflösung des Staates Preußen, zu dem das pommersche Herzogtum im Status einer Provinz gehörte. 7. Berlin wurde 1945 in 4 Sektoren aufgeteilt. Seit 1948 war die Stadt in einen West- und Ostteil aufgeteilt. Westberlin bildete ein Bundesland der BRD. Ostberlin war Hauptstadt der DDR. Erst 1990 wurde die Stadt wiedervereinigt und bildet ein eigenes Bundesland. Der Bär ist bereits seit Jahrhunderten das Wappentier der Stadt Berlin, doch könnte er im Mittelalter einen Vorgänger in Gestalt des askanischen (brandenburgischen) Adlers gehabt haben. Dieser findet sich zumindest auf den ältesten bekannten Stadtsiegeln von Berlin (1253) und Cölln (1334 – hier bleibt der Adler auch später das Stadtsymbol). Auf dem zweiten Berliner Stadtsiegel (1280) sind erstmals zwei Bären abgebildet, die den Adlerschild flankieren. Im Laufe des 14. und 15. Jahrhunderts scheint sich der Bär endgültig als Wappentier Berlins etabliert zu haben: man findet ihn auf Münzen (Berliner Silberpfennig, 1369) und in Wappenbüchern (Jörg Rugenn, 1492), zunehmend in aufrecht schreitender Haltung. Bis 1920 bleiben aber neben dem Bären auch der brandenburgische und der preußische Adler (ab 1709) im Wappen der Stadt. Seit 1839 nachweisbar ist die fünftürmige Mauerkrone, die aus der französischen Kommunalheraldik abgeleitet ist und wahrscheinlich bereits aus der Zeit der französischen Besetzung Berlins (1806-1808) stammt. 1875 beschloss der Berliner Magistrat, den Bären künftig "frei" - also ohne Halsband - im Wappen der nunmehrigen Reichshauptstadt zu führen.1935 erhielt Berlin ein grafisch modern gefasstes Wappen nach dem Entwurf von Siegmund von Weech (1888-1982), das in silbernem, rotgerändertem Schild mit stilisierter, fünftürmiger roter Mauerkrone einen schwarzen, bewehrten und rotgezungten Bären zeigt. Die Wahl der Tinkturen (Wappenfarben) wurde bestimmt durch die Berliner Stadtfarben – weiß und rot. Das Wappen bestand in Ost-Berlin bis 1990. Das 1952 eingeführte Landeswappen West-Berlins zeigt in silbernem (weißem) Schilde einen aufgerichteten schwarzen Bären mit roter Zunge und roten Krallen. Auf dem Schild ruht eine goldene, fünfblätterige Laubkrone, deren Stirnreif aus Mauerwerk mit einem Tor in der Mitte ausgestattet ist. Nach der Wieder-vereinigung Berlins blieb das Wappen mit goldener Krone das Hoheitszeichen des neuen Bundeslandes. 8.Thüringen über Jahrhunderte hinweg mehr ein kulturhistorisch-geographischer Begriff, entstand als administrative Einheit erst am 1. Mai 1920 auf der Grundlage des am 23. April 1920 von der Nationalversammlung verabschiedeten Gesetzes über die Bildung des Landes Thüringen als Zusammenschluß der sieben ehemaligen Herzog- bzw. Fürstentümer (die bis zum Ende der Monarchie in Deutschland souveräne Staaten gewesen waren) Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Gotha (ohne Coburg, dass sich Bayern anschloss), Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen, beiden Fürstentümern Reuß, die sich 1919 zum Volksstaat Reuß vereinigt hatten, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen. Die territoriale Einheit Thüringens war damit jedoch nicht hergestellt, denn die preußisch-thüringischen Gebietsteile (Regierungsbezirk Erfurt mit seinen beiden Exklaven Schleusingen und Ziegenrück, Teile des Regierungsbezirkes Merseburg sowie der Kreis Herrschaft Schmalkalden der preußischen Provinz Hessen-Nassau) konnten nicht integriert werden. Nach jahrhundertelanger territorialer Zersplitterung war aber damit ein großer Teil Thüringens in einem Staatsverband zusammengeschlossen, dessen Landeshauptstadt Weimar wurde. 1944 um den preuss. Reg.bez. Erfurt und den zum Reg.bez. Kassel gehörenden Kreis Schmalkalden erweitert. Von 1945 -1952 bildete es ein Land in der SBZ/DDR, die Landeshauptstadt blieb zwar Weimar, der Regierungssitz wurde aber 1948 nach Erfurt verlegt. Erfurt wurde 1990 Hauptstadt des wiederbegründeten Land Thüringen. Als sich 1990 die Neubildung der Länder in der noch bestehenden DDR abzeichnete, konnte bei der Frage, welches Symbol Thüringen zu geben war, die Aufgabe nur darin bestehen, die historische Quelle wiederzufinden, als das erste Thüringer Wappen entstanden war und seither die Geschichte des Landes begleitete. Dieses Symbol aber ist der bunte Löwe der Thüringer Landgrafen. Das Wappen mit dem bunten Löwen erscheint erstmals unter Landgraf Hermann I. (1190-1217) aus dem Geschlecht der Ludowinger.Die Frage nach dem Ursprung der doch recht ungewöhnlichen Streifung des Löwen läßt sich nicht beantworten. Mit Sicherheit sind Rot und Weiß die Mainzer Farben, die sich bei Adligen, die in enger Verbindung zum Erzbistum Mainz standen, oft zu finden sind. Zwischen 1921 und 1952 wurden sie in der Kombination Weiß-Rot als horizontale Streifen in der Landesflagge geführt und so auch 1991 übernommen. In der Spiegelung ergeben sie die hessische Kombination Rot-Weiß, wodurch die engen geschichtlichen Verbindungen beider Länder auch in den Flaggen eindrucksvoll dokumentiert sind. Übernommen wurden auch die Sterne der Vorgängerwappen ab 1921 als Symbole des Zusammenwachsens der verschiedenen territorialen Teile Thüringens. Der achte Stern versinnbildlicht dabei alle preußisch-thüringischen Gebiete. So steht das Thüringer Wappen von 1991 zum einen in der Tradition einer mehr als siebenhundertjährigen Geschichte dieses Landes, wobei zugleich eine saubere heraldische Abgrenzung gegenüber Hessen vorliegt, zum anderen ist es mit seinen silbernen Sternen den demokratischen Traditionen des 20. Jahrhunderts verpflichtet. Die Findung eines Wappen für Thüringen war bei der Gründung des Landes schwierig, 1920 kam es in der Frage eines Wappens für den Freistaat im Landtag zu teilweise heftigen Kontroversen. Zunächst hatte die Regierung bereits acht Wochen nach ihrer Bestätigung am 18. Januar 1921 dem Landtag den "Entwurf eines Gesetzes über das Wappen und die Landesfarben Thüringens" zur Beschlußfassung zugeleitet. Danach sollte das Wappen als Symbol des Zusammenschlusses der thüringischen Einzelstaaten aus sieben silbernen Sternen auf rotem Grund gebildet werden. Der Wappenkopf sollte aus dem "zur Hälfte aufsteigenden altthüringer weiß und rot gestreiften Löwen" bestehen. Die Ähnlichkeit zum US-amerikanischen Sternenbanner war gewollt, die USA wurden als Symbol der Demokratie angesehen. Streng genommen enthielt aber diese Überlegung einen Denkfehler, denn Thüringen hatte, im Unterschied zu den USA, die Einzelstaaten aufgehoben.Ein Kompromiß-vorschlag des Regierungschefs sah vor, aus Traditionsgründen den Landgrafenlöwen zusammen mit den Sternen in das Wappen hineinzunehmen, also gestalterisch entsprechend miteinander zu kombinieren, ein Gedanke, der erst siebzig Jahre später verwirklicht wurde. 1921 lehnte man die Aufnahme des Löwen, der als "Sinnbild der Raum- und Machtgier" betrachtet wurde, ab. Feudale Symbole jedweder Art waren damals unerwünscht. Deswegen wurde vorgeschlagen, "Symbole der modernen gesellschaftlichen Arbeit" in das Wappen aufzunehmen, schon weil der Löwe viel zu oft in der deutschen Heraldik vorkäme; von einem siebenzackigen silbernen Stern auf rotem Grund war die Rede, dann erschien einigen Abgeordneten das dominierende Rot suspekt, ein lächelnder Mond mit sechs Trabanten wurde ebenso vorgeschlagen wie ein Wappen mit sieben Tannenzapfen. Die Debatte hatte jeden sachlichen Boden verloren, und das Ergebnis war dann auch entsprechend. Am Ende stand ein Allerweltswappen, per Gesetz am 7. April 1921 verkündet: Das Wappen des Landes Thüringen bilden sieben silberne Sterne auf rotem Grund. Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten wurde aus dem Freistaat ein politisch unselbständiger Gau, dessen gleichgeschaltetem Landtag nach dem Stimmenverhältnis der Reichstagswahl von 1933 (ohne Kommunisten) ein vom Gauleiter eingesetzter Ministerpräsident vorstand. Thüringen erhielt ein neues Wappen, welches das allgemein sächsische Rautenkranzwappen für die ernestinischen Länder mit dem kaiserlichen Doppeladler, der den Schwarzburgern anläßlich ihrer Erhebung in den Reichsfürstenstand als Gnadenwappen verliehen worden war, dem reußischen Löwen und der Henneberger Henne vereinte, belegt mit dem achtfach von Silber und Rot quergestreiften Löwen in Blau, der ein goldenes Hakenkreuz darbrachte. Der Herzschild bildete bis 1945 als sog. Kleines Wappen zugleich das Siegel der Landesbehörden. Mit dem Untergang des Dritten Reiches verschwand auch dieses, als "Thüringer Tiergarten" bespöttelte Wappen, und im Juli 1945 erhielt Thüringen sein nunmehr drittes Hoheitszeichen, einen (in der Urzeichnung goldenen) Löwen auf rotem Grund, umgeben von jetzt acht silbernen Sternen. Der neuaufgenommene achte Stern symbolisierte jene Gebiete des preußischen Thüringen - der 1944 aus der Provinz Sachsen ausgegliederte Regierungsbezirk Erfurt einschließlich des seit diesem Zeitpunkt zugehörigen Kreises Herrschaft Schmalkalden - die im Sommer 1945 in das Land integriert werden konnten. Das entsprechende Gesetz vom 13. August 1945 machte jedoch keine Angabe zur Tingierung (Farbgebung) des Löwen, so daß es nicht verwundert, wenn die wichtigste heraldische Figur später auch in Silber erscheinen konnte. Damit war aber die heraldische Vorschrift verletzt, daß jede Wappenschöpfung exakt beschrieben (blasoniert) werden muß. Die Wappen der früheren sächs.-thüringischen Herzogstümer bis 1918 könnt seht ihr unter: 9. Hessen entstand am 19.09.1945 zunächst unter den Namen Grosshessen aus den rechtsrhein. Teilen des Volksstaat Hessen(Darmstadt), des gr. Teils der preuss. Prov. Hessen-Nassau und des bereits 1929 in die Provinz eingeliederten Land Waldeck. Landeshauptstadt wurde Wiesbaden. Der abwechselnd (10 mal) silbern-rot gestreifte Löwe der Grafen von Thüringen auf blauen Grund, der in das Wappen des Großherzogtums Hessen übernommen worden war und nach dem 1. Weltkrieg vom Volksstaat Hessen zum Staatssymbol gewählt wurde, ist nach 1945 als Wappen des neuen Landes Hessen übernommen worden. Der Löwe war auch im Wappen der preuss. Provinz Hessen-Nassau als Symbol der Kurhessischen Anteile der Provinz zu finden. Das Raubtier zierte ursprünglich das Wappen der Landgrafen von Thüringen, zu deren Herrschaftsgebiet Hessen bis zum Jahr 1247 gehörte. Der Name Hessen taucht erstmals im 8. Jahrhundert auf. Auf das Jahr 738 ist ein Sendschreiben Papst Gregors III. an Bonifatius datiert, in dem von einem populus Hassiorum (Volk der Hessen) die Rede ist. Als "Urväter" der heutigen Hessen gelten die germanischen Chatten, die vor der Zeitenwende zwischen Fulda und Lahn siedelten.Das Wappen der ehemaligen preuss. Provinz Hessen-Nassau, zeigte außerdem den gelben Löwe als Symbol für Nassau und den Adler, der für die ehemalige Freie Reichstadt Frankfurt steht. Aus dem ehemalige Kurfürstentum Hessen-Kassel und dem ehemalige Herzogtum Nassau wurde 1868 die preußische Provinz Hessen-Nassau gebildet. Die Provinz Hessen-Nassau bestand aus dem vormaligen Kurfürstentum Hessen nebst verschiedenen Bayrischen (Kreis Gersfeld und Amt Horb) und Großherzoglich-Hessischen Gebietsteilen (Bezirksamt Vöhl und Kreis Biedenkopf) [nachdem im Friedensvertrag mit dem Großherzogtum Hessen mehrere kurhessischen Gebietsteile (Nauheim, Reichelsheim, Hachheim) an das Großherzogtum Hessen abgetreten waren] einschließlich der am 2. März 1866 an das Großherzogrum Hessen gekommenen vormaligen Landgrafschaft Hessen-Homburg (ohne das Amt Meisenheim), ferner dem vormaligen Herzogtum Nassau und der freien Stadt Frankfurt a. M. Das vormalige Kurhessen bildete den Regierungsbezirk Kassel, die anderen Gebietsteile den Regierungsbezirk Wiesbaden.Waldeck-Pyrmont (Residenz Arolsen) tritt 1815 dem Deutschen Bund bei, 1847 wird die Lehnshoheit Hessen-Kassels endgültig aufgehoben. 1867 geht die Verwaltung Waldecks an Preußen über. 1918 wird Waldeck-Pyrmont Freistaat. Der Landesteil Pyrmont wird 1922 in die preußische Provinz Hannover eingegliedert. 1929 wird der verbliebene Freistaat Waldeck (3.Wappen von links) nach einem Volksentscheid Teil der preußischen Provinz Hessen-Nassau und kommt so 1946 zu Hessen. Das Wappen der Stern der Waldecker Fürsten bildet zusammen mit dem hessischen Löwen heute das Wappen des hessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg. Thüringen 1921 bis 1933, 1933-1945, 1945-1952, ab 1991; Hessen-Darmstadt, Prov.Hessen-Naussau, Volksstaat Hessen, Waldeck, Hessen ab 1945
Anhalt Fsm, Freistaat Anhalt, Sachsen-Anhalt bis 1952, ab 1990, Provinz Sachsen vor 1927, ab 1927, die zwei Wappen des Freistaates Sachsen 10. Sachsen-Anhalt Nach der Wiederherstellung des Landes im Oktober 1990 beschloß der Landtag am 29.Januar 1991 das heutige gültige Landeswappen. Das Wappen ist geteilt. Der obere Teil wird von dem alten Provinzialwappen bestimmt: neunmal gold-schwarz geteilt und mit dem grünen Rautenkranz belegt; statt des Adlers im Schildhaupt befindet sich im linken oberen Drittel ein silbernes Freifeld mit dem nun rechtsblickenden goldbewehrten schwarzen Adler, der die ehemalige Zugehörigkeit der Provinz Sachsen zum preußischen Staat symbolisiert. Der untere Teil des Wappens repräsentiert den Landesteil Anhalt durch die Übernahme des Wappens des Freistaates Anhalt von 1924. Der 1919 aus dem Herzogtum (vorher Fürstentum) Anhalt gegründete Freistaat Anhalt hatte sich am 4.April 1924 ein neues Wappen in Anlehnung an das Wappen der Herrschaft Bernburg gegeben; es zeigt einen silbernen Schild, darin einen schreitenden schwarzen Bären auf roter, schwarz gefugter Zinnenmauer mit offenem Tor. Hauptstadt von Anhalt war Dessau. Das Wappen der preußischen Provinz Sachsen geht zurück auf das Wappen des alten askanischen Herzogtums Sachsen (Wittenberg), dessen Gebiet mit anderen sächsischen Landesteilen der 1816 neu gebildeten Provinz zugeordnet wurde. Preußen hatte 1803 das kurmainzische Erfurt, das Eichsfeld und die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen besetzt. Nach dem Wiener Kongresses kamen die bisher kursächsischen Besitzungen Schleusingen und Suhl, die Ämter Weißensee und Langensalza sowie Ziegenrück aus dem Neustädter Kreis an Preußen. Das Königreich Sachsen kämpfte bis 1815 an der Seite Napoleons. Nach dessen Niederlage musste das Königreich große Gebiete an Preußen abtreten. Das Herzogtum Magdeburg, die thüringischen Gebiete und die Altmark wurden 1816 zur preußischen Provinz Sachsen vereinigt. 1817 wurde das Wappen des Herzog-tums Sachsen (Schwarz über Gold neunmal geteilt, schrägrechts belegt mit einem grünen Rautenkranz) in das große und mittlere preußische Staatswappen aufgenommen. Zur besseren Unterscheidung zum Wappen des Königreichs Sachsen veränderte man 1884 die neunmalige Teilung des Wappens von schwarz/gold in gold/schwarz. 1927 wurde das Wappen der Provinz Sachsen erneut geändert. Es zeigte jetzt im Schildhaupt des Halbrundschildes in Silber einen linksblickenden goldbewehrten schwarzen Adler. Darunter war der Schild neunmal gold/schwarz geteilt und mit einem grünen Rautenkranz schrägrechts belegt. Das Wappen das der Landtag am 14.Dezember 1948 beschloß, war bis zur Bildung der Räte der Bezirke Halle und Magdeburg im Juli 1952 gültig. Es lehnte sich an das Wappen der preußischen Provinz Sachsen an und ließ den Landesteil Anhalt unberück-sichtigt. Sein Halbrundschild war neunmal geteilt, jedoch in Abänderung der Farbreihenfolge schwarzgold und wiederum mit dem grünen Rautenkranz belegt; auf dem Schild eine Bekrönung mit drei goldenen Ähren im Halbrund, die mittlere stehend, die seitlichen nach rechts und links liegend, zwischen den Ähren das aufgelöste Bergmannszeichen: rechts schwarzer Schlägel und links schwarzes Eisen, die Stiele von je zwei grünen Lorbeerblättern begleitet. Durch die sowjetische Militäradministration wurden die zum 1.Juli 1944 aus der preuß. Provinz Sachsen neu gebildeten Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg mit dem Freistaat Anhalt und den östlichen Teilen des Landes Braunschweig am 23.Juli 1945 zur neuen Provinz Sachsen vereinigt; am 3.Dezember 1945 beschloß der Landtag als neuen Namen "Provinz Sachsen-Anhalt". Nach der Auflösung des Staates Preußen durch das Kontrollratsgesetz vom 25.Februar 1947 wurde die Provinz Sachsen-Anhalt mit Bewilligung der Sowjetischen Militäradministration am 21.Juli 1947 schließlich als Land Sachsen-Anhalt konstituiert. Hauptstadt wurde die Stadt Halle. Seit 1990 gehören größere Teile des 1952 aufgelösten Landes zum Freistaat Sachsen. Hauptstadt des neuen Landes Sachsen-Anhalt wurde Magdeburg. 11. Sachsen Das Land Sachsen wurde 1945 um die westlich der Neiße liegenden Gebiete der preuss. Provinz Niederschlesien erweitert, verlor jedoch ein kleines östlich der Neiße liegendes Gebiet. 1952 wurde es wie alle Länder in der DDR aufgelöst und in Bezirke aufgeteilt. 1990 erfolgte nach den Beitritt zur BRD eine Neugründung des Landes. Das Sachsenwappen geht auf die Herrschaft des Zweiges eines ursprünglich unterelbisch-niedersächsischen Fürsten-geschlechtes, der Askanier, im Gebiet zwischen Harzvorland und Fläming im 11. Jahrhundert zurück. Der Wappenschild besteht aus je fünf einander abwechselnden Balken in Schwarz und Gold. Es wird von einem von links oben nach rechts unten verlaufenden Rautenband in Grün überdeckt. Das sächsische Wappen leitet sich heraldisch vom anhaltinischen ab, dessen goldener Grund auch durch fünf schwarze Balken geteilt wurde. Die Rauten im Sachsenwappen markieren höchstwahrscheinlich den um 1200 erfolgten Verzicht der Herzöge von Sachsen-Wittenberg auf die Stammlande ihres Fürstengeschlechtes in Niedersachsen-Lauenburg. In ihrer Formgebung entsprechen die Rauten Schmuckformen des damals in Hochblüte stehenden Architekturstils der Gotik.Als das Askanier genannte Herzogsgeschlecht derer von Sachsen-Wittenberg 1422 im Mannesstamme ausstarb, verlieh der deutsche Kaiser Sigismund die Kur Sachsen zusammen mit dem Herzogtum an den Markgrafen Friedrich den Streitbaren von Meißen. Zusammen mit der Kur Sachsen (dem Recht, als einer von sieben Fürsten den deutschen Kaiser zu wählen) ging damit auch das Wappen auf die Wettiner über und ebenso wie der Name "Sachsen" wanderte das heraldische Zeichen ein beträchtliches Stück elbaufwärts. Im Laufe der Jahrhunderte ergänzten die Wettiner das Wappen um Hermelin, den Löwen als Schildhalter und die Devise "Providentiae Memor" ("Der Vorsehung eingedenk"). Der 1918 gegründete Freistaat Sachsen knüpfte wieder an das alte überlieferte sächsische Wappen mit Balkenschild und Rautenband an. Auch von 1945 - 1952 wurde dieses Wappen vom Land Sachsen geführt. In die Fortführung dieser heraldischen Tradition stellte sich dann auch ab 1990 das Bundesland Sachsen. Während die Verwaltung des Freistaates das Wappen in seiner schlichten, geraden Form nutzt, markiert der Landtag seine sächsische Herkunft mit einer barocken Version des Zeichens. Es ist möglich, das Wappen mittig in die Sachsenfahne einzufügen. Hauptstadt des Freistaates Sachsen ist Dresden. 12. Rheinland-Pfalz entstand 1946 aus den südl. Teilen der preuss. Rheinprovinz, der bayr. Pfalz, den linksrheinischen Teil Hessen-Darmstadt und Teilen der preuss. Provinz Hessen-Nassau. Von 1946 bis Mai 1950 war Koblenz Sitz der Landesregierung, seitdem ist Mainz Landeshauptstadt. Das Landeswappen hat die Form des heraldischen Rundschildes. Dieser ist durch eine aufsteigende eingebogene Spitze gespalten: rechts in Silber ein rotes durchgehendes Kreuz, links in Rot ein silbernes, sechsspeichiges Rad, in der aufsteigenden schwarzen Spitze ein rotgekrönter, rotbewehrter, goldener Löwe. Das Wappen ist von einer goldenen Volkskrone (Weinlaub) überhöht. Mit dem Trierer Kreuz, dem Mainzer Rad und dem pfälzischen Löwen repräsentiert es die drei rheinischen Kurfürstentümer, die historisch bedeutsamsten Territorien auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Ihr herausragender verfassungsrechtlicher Rang machte sie nach dem Deutschen Kaiser zu den einflußreichsten und wichtigsten Funktionsträgern des Alten Reichs. Der schreitende Löwe der Kurpfalz ist noch heute in den Landeswappen von Rheinland-Pfalz und des Saarlandes enthalten. Bayern und Baden-Württemberg zeigen ihn in ihren großen Landeswappen. Wieso das so ist, erklärt sich aus der Geschichte der Kurpfalz. In der Frühzeit des römisch-deutschen Reiches gab es keine Hauptstadt, sondern der Kaiser zog mit seinem Tross durch die Lande, wobei er in Pfalzen gastierte. Eine solche Pfalz war die Lothringische Pfalzgrafschaft bei (am) Rhein. Sie kam 1214 in Besitz der Wittelsbacher, die ab 1329 eine eigene Pfälzer Linie bildeten. In der Folgezeit erweiterte sich das Territorium der Pfalz allmählich und umfasste bald eine ganze Reihe verstreut liegender Gebiete an Mittel- und Oberrhein und erlangte es die Kurwürde. Während der Reformation war die Pfalz eine Hochburg der Reformation. Mehrere Male wechselte das Bekenntnis zwischen Lutherisch und Calvinistisch, das sich ab 1583 durchsetzte und zu Beginn des 30jährigen Krieges die Führung der protestantischen "Union" übernahm. Durch die Reunionspolitik errichtete Frankreich 1680 den Katholizismus wieder. Als 1689 die Kurlinie der Wittelsbacher erlosch, sollte die katholische Seitenlinie Pfalz-Zweibrücken-Neuburg folgen, worüber der pfälzische Erbfolgekrieg ausbrach, in dem Frankreich - als ein Sieg nicht mehr möglich war - noch alles zerstörte, was zerstört werden konnte. Im Jahre 1722 wurde die Residenz und der Sitz der Behörden von Heidelberg nach Mannheim verlegt, ein Grund war der Streit mit den Heidelberger Protestanten. 1742 erbte die katholische Linie Pfalz-Sulzbach die Pfalz, ab 1777 auch Bayern. Ab 1799 vereinigte die (ebenfalls katholische) Linie Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld alle Wittelsbacher Besitzungen in einer Hand. Links das gemeinsame Wappen von Kurpfalz-Bayern. Durch den Luneviller Frieden wurde 1802 der linksrheinische Teil der Pfalz von Frankreich annektiert. Beim Reichsdeputations-hauptschluss wurde 1803 der rechtsrheinische Teil unter Baden und Hessen-Darmstadt aufgeteilt. Nach der Niederlage Napoleons wurde auf dem Wiener Kongress 1815 der linksrheinische Teil wieder den Wittelsbachern zugeteilt und kam somit an Bayern, der rechtrheinische Teil blieb badisch/hessisch. Nach dem ersten Weltkrieg verlor die Pfalz einen Teil an das Frankreich unterstellte Saargebiet. Erst 1945 erfolgte die Trennung von Bayern. Gemeinsam mit dem Teil des ehemals preußischen Rheinlandes und (Rhein-)Hessens, die in der französischen Besatzungszone lagen, bildet sie heute das Bundesland Rheinland-Pfalz. 13. Saarland wurde erst am 01.01.1957 in die Bundesrepublik Deutschland eingegliedert, Landeshauptstadt ist Saarbrücken. Bei der Schaffung des neuen Wappens im Jahre 1956 bot sich die Möglichkeit, auf die Geschichte der Saarheimat zurückzugreifen. Eine Anlehnung an das Wappen des Saargebietes (1920-1935) empfahl sich nicht, weil das Saargebiet, eine Schöpfung des Friedensvertrages von Versailles vom 28. Juni 1919, aus dem Verband des Deutschen Reiches ausgegliedert und dem Völkerbung als Treuhänder unterstellt war. Schon aus diesem Grunde konnte das Wappen des Saargebietes als Staatssymbol des Bundeslandes "Saarland" nicht in Betracht kommen. Vor der Gründung des Saargebietes aber gab es für das Gebiet des heutigen Saarlandes weder eine staatliche noch eine verwaltungsmäßige Einheit. Das Saargebiet wurde seinerzeit aus Teilen der preußischen Rheinprovinz und aus Teilen der bayerischen Rheinpfalz gebildet. Vor der Französischen Revolution von 1789, die in ihren Auswirkungen die "Kleinstaaterei" beseitigte, teilten sich viele kleine oder größere Herrschaften mit staatlichen Befugnissen das Gebiet des heutigen Saarlandes. Unter den etwa fünfzehn reichsunmittelbaren Territorialherren waren folgende vier die nach ihren Besitzverhältnissen bedeutendsten: Die Fürsten von Nassau-Saarbrücken, die Kurfürsten von Trier, die Herzöge von Lothringen und die Herzöge von Pfalz-Zweibrücken. Den geschichtlichen Besitz- und Herrschaftsverhältnissen folgend, berücksichtigt das Wappen des Saarlandes die Wappen dieser vier größten Territorien an der Saar vor der Französischen Revolution: Gekrönter silberner Löwe in blauem Feld - Nassau-Saarbrücken, rotes Kreuz in Silber - Kurtrier, roter Schrägrechtsbalken in Gold, belegt mit drei gestümmelten silbernen Adlern - Lothringen, gekrönter, rotbewehrter goldener Löwe in Schwarz - Pfalz-Zweibrücken. Das Symbol von Lothringen fand man auch schon im Wappen von Elsass-Lothringen bis 1918. Nach dem 2. Weltkrieg wurde das Saargebiet zunächst eng an Frankreich angeschlossen (Zollunion). Erst nachdem 1955 die Bevölkerung das Europ. Saarstatut abgelehnte, wurde der Anschluss an die Bundesrepublik Deutschland 1957 vollzogen. Rheinprovinz bis 1918, Nassau, Kurpalz 1777, Rheinland-Pfalz Elsass-Lothringen, Saarland 1920-35, 1945-56, ab 1957
Bayern ab 1835 - Wappen von 1923 Großes Staatswappen von 1950, Kleines Staatswappen 14. Bayern bliebt nach 1945 mit Ausnahme der Rheinpfalz in seinen Vorkriegsgrenzen erhalten. Die Landeshauptstadt ist München. Bereits im Herbst 1945 beauftragte die Bayerische Staatsregierung den Münchner Maler und Graphiker Eduard Ege, für den wieder gegründeten Freistaat ein neues Staatswappen zu entwerfen. Sein Entwurf bildete die Grundlage des Gesetzes über das Wappen des Freistaates Bayern, das am 5. Juni 1950 vom Bayerischen Landtag beschlossen wurde. Daneben wird das kleine Staatswappen benutzt. Ege orientierte sich bei dem großen Landeswappen) an den Wappen von 1835 und 1923. Er übernahm das Herzschild mit den bayerischen Rauten als Symbol für Gesamtbayern und die Vierteilung des Wappenschildes zur Darstellung der verschiedenen bayerischen Stämme. Den pfälzischen Löwen für die Oberpfalz setzte er ins erste Feld, den bereits eingeführten fränkischen Rechen für Ober-, Mittel- und Unterfranken ins zweite Feld und die staufischen Löwen - in abgewandelter Form - für Schwaben ins vierte Feld. Für Ober- und Niederbayern, die im dritten Feld versinnbildlicht sind, griff er auf die mittelalterliche Heraldik der Niederbayerischen Herzöge zurück und schuf einen blauen, goldbewehrten, aufgerichteten Panther auf weißem (silbernem) Grund. Der Panther war ursprünglich das Wappentier der in Südostbayern ansässigen Grafen von Ortenburg-Kraiburg, die genealogisch mit dem Herzoghaus von Kärnten verbunden waren. Die Wittelsbacher hatten Ende des 13. Jahrhunderts dieses Wappentier mit den Rechten und Besitzungen der Ortenburger übernommen. Wappen des Freistaates Bayern von 1923 bis 1936. Schon bald nach der Revolution von 1918 erhielt der Heraldiker Otto Hupp den Auftrag zum Entwurf eines neuen Wappens für Bayern. Sein Entwurf wurde vom Bayerischen Landtag durch Gesetz vom 20. Juli 1923 zum Wappen des Freistaates erklärt. Hupp griff den Grundgedanken des Wappens von 1835 auf und gestaltete ein Wappenschild aus vier Feldern mit Sinnbildern für die bayerischen Landesteile. Die bayerischen Rauten nehmen als Symbol für Gesamtbayern die erste Stelle ein. Im zweiten Feld ist der pfälzische Löwe abgebildet und im vierten Feld der fränkische Rechen. Das dritte Feld, das Schwaben symbolisiert, wurde neu gestaltet. Hupp griff dabei auf die heraldische Tradition der schwäbischen Herzöge aus dem Haus der Hohenstaufen zurück und entwarf ein Wappen mit drei schreitenden, herschauenden, schwarzen Löwen auf goldenem Grund. Auf dem Wappenschild, das von zwei goldenen, rotbewehrten Löwen gehalten wird, ruht die sog. "Volkskrone", ein mit Steinen geschmückter und ornamentalen Blättern besetzter Goldreif, der die Volkssouveränität symbolisiert. Mit der Gleichschaltung der Länder und dem Übergang ihrer Hoheitsrechte auf das Reich verlor Bayern auch das Symbol seiner Eigenstaatlichkeit. Ab 1936 mussten die Behörden in Dienstsiegeln das Symbol des Reichs, den Adler mit dem Hakenkreuz im Eichenkranz verwenden. 15. Baden-Württemberg entstand 1952 aus den nach 1945 entstandenen Ländern Württemberg-Baden (Stuttgart), Baden (Freiburg) und Württemberg-Hohenzollern (Tübingen), Landeshauptstadt wurde Stuttgart. Vor 1945 lagen in dem Gebiet die Länder Baden, Württemberg und der preuss. Reg.bez. Hohenzollern. Das Landeswappen zeigt im goldenen Schild drei schwarze Löwen mit roten Zungen. Im Kleinen Landeswappen ruht auf dem Schild eine Blattkrone (sogenannte Volkskrone). Dies ist das Wappen der Hohenstaufer, die im Mittelalter Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und Herzöge von Schwaben waren. Das Herzogtum Schwaben umfaßte damals weite Teile des späteren Staatsgebietes von Baden-Württemberg. Daß das Landeswappen ein Symbol der Einheit ist, zeigt sich insbesondere im Großen Landeswappen. Im Großen Landeswappen ruht auf dem Schild eine Krone mit Plaketten der historischen Wappen von Franken (weiß-rote Speerspitzen des Herzogtums Ostfranken, "fränkischer Rechen" genannt), Hohenzollern (weiß-schwarz gevierter Schild), Baden (roter Schrägbalken in goldenem Feld), Württemberg (drei Hirschstangen), Kurpfalz (staufischer Löwe in Schwarz) und Vorderösterreich (rot-weiß-roter Bindenschild). Der Schild wird von dem goldenen Hirsch, dem württembergischen Schildhalter zur Linken, und von dem Greif, dem badischen Schildhalter und Wappentier zur Rechten, gehalten. Diese sind mit roten Hufen bzw. roten Krallen versehen. Nach Abschaffung der Monarchie 1918 wurde das Wappen von Baden (obere Reihe links) modernisiert und alle monarchischen Teile entfernt. Das Wappen wurde so vom Freistaat Baden und von 1945 - 1952 vom Land Baden geführt. Baden bestand nach 1945 nur noch aus den in der franz. Zone liegenden südlichen Gebiete. Hauptstadt des alten Landes Baden war Karlsruhe, das jedoch ab 1945 zum Land Württemberg-Baden gehörte. Von 1945 - 1952 war Freiburg Hauptstadt. Eine ähnliche Entwicklung machte auch das Wappen von Württemberg durch. Stammwappen ist das Wappen der Grafen von Württemberg. Im Schild waren seit ca. 800 Jahren die drei württembergischen Hirschstangen auf goldenem Grund. Als Helmzier führten die Grafen ein Hifthorn. Das spätere Königreich Württemberg nahm in den jetzt gespaltenen Wappenschild noch die 3 staufischen bzw. schwäbischen Löwen auf (untere Reihe links). Als Schildhalter dienten Hirsch und Löwe. Nach 1918 erfolgte auch hier eine Modernisierung: Der Schild zeigt jetzt drei Felder, zwei mit den Hirschstangen, zwei mit Streifen in den württembergischen Farben schwarz-rot (untere Reihe mitte links). Dieses Wappen wurde vom Volksstaat Württemberg und später vom Land Südwürttemberg-Hohenzollern (aus den zur franz. Zone gehörenden Teile Württembergs und dem ehem preuss. Hohenzollern gebildet) 1945 bis 1952 benutzt, Schildhalter waren zwei Hirsche. Das Wappen von Hohenzollern (siehe untere Reihe rechts) ist wie bereits erwähnt heute Bestandteil des großen Landeswappen. Das Wappen des Landes Württemberg-Baden (untere Reihe mitte rechts) von 1945 - 1952 enthält Symbole aus den Wappen Badens und Württembergs, da es seit 1946 die zur amerikanischen Besatzungszone gehörenden nördlichen Teile Badens und Württembergs vereinigte. Siehe auch: www.baden-chronik.de/wappen/wappen.htm Obere Reihe von links: Baden vor 1918 und 1918 -1945 Wappen der Wappenkrone des Großes Staatswappen (das reine Wappen war auch Wappen von Baden bis 1952, Königreich Württemberg bis 1918, Volksstaat Württem-berg 1918-1945 und ab 1945-1952 Württemberg-Hohenzollern, Württemberg-Baden 1945-1952.
Brandenburg bis 1945, 1945 bis 1952, ab 1990, großes und kleines Staatswappen von Baden-Württemberg ab 1952 16. Brandenburg entstand 1945 aus dem westlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Teil der gleichnamigen preuss. Provinz und bestand bis 1952. Nach der Neugründung 1990 wurde das nebenstehende Wappen 1991 eingeführt. Den märkischen Adler und das Wappen gibt es jedoch schon lange. Mit der Geschichte Brandenburgs als eigenständigem deutschen Territorium beginnt zugleich die Geschichte des Brandenburger Wappens, das wie andere Grenzmarken auch einen Adler enthielt. Die früheste heute bekannte Verwendung des Adlerwappens bei den Askaniern stammt von Otto I., dem Sohn des Markgrafen von Brandenburg Albrecht der Bär. Er benutzte 1170 ein spitzovales Siegel mit Lehnsfahne und Schild, auf dem deutlich der märkische Adler erkennbar ist. Illustrierte Wappenbücher des späten Mittelalters bilden den Adler in roter Farbe auf weißem und silbernem Feld ab. Die gelben "Kleestengel" werden von manchen auf die angedeutete Flügelmuskulatur des Adlers auf dem Siegel zurückführt, von anderen auf die schützenden spangenförmigen Metallbeschläge auf dem Schild. Bereits 1157 soll es das Wappen des Markgrafen von Brandenburg Otto I., dem Sohn Albrechts des Bären gewesen sein. 1320 starb die brandenburgische Linie der Askanier aus. Ihr Erbe traten die Wittelsbacher, später die böhmischen Luxemburger an. Sie alle hielten am Adlerwappen fest. Auch bei den Hohenzollern nahm der rote Adler im Wappenschild eine bevorzugte Stellung ein. Zwei "wilde Männer", Schildhalter des großen königlichen Wappenschildes, hielten die Standarte des preußischen Königs mit dem schwarzen preußischen Adler und die des brandenburgischen Kurfürsten mit dem roten Adler in den Händen. Nach der Neurodnung des alten preußischen Staates im Gefolge der napoleonischen Kriege behielt die Provinz Brandenburg das traditionsreiche Wappen der Mark bei. Gemäß der "Verordnung wegen des königlichen Titels und Wappens" vom 9. Januar 1817 stellte es "im silbernen Feld einen rothen Adler mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln, goldenem Schnabel und goldenen Krallen" dar. Durch Anordnung des Ministers des königlichen Hauses vom 2. April 1824 wurden die ehemals nur der kurfürstlichen Standarte beigegebenen Insignien Kurhut, Zepter und Schwert, die seit der Bildung des Deutschen Bundes politisch bedeutungslos geworden waren, auch dem Provinzialwappen hinzugefügt. Der "Allerhöchste Erlaß" vom 11. Januar 1864 ergänzte das Wappen noch um den Erzkämmererstab. In dieser Form blieb das Wappen bis 1945 gültig. Im August 1990 hatte eine Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit aufgenommen, die beauftragt war, in Vorbereitung der Neugründung des Landes einen Gesetzentwurf über Wappen, Flagge und Siegel zu erarbeiten. Sie legte den Entwurf eines Hoheitszeichens vor, das "in der friedfertigen Form des Adlers" - also ohne Beigaben Kurhut, Schwert, Zepter und Brustschild mit Kämmererstab - auf seine älteste Form aus dem 12. Jahrhundert zurückgriff. Auf obiger Abbildung ist das ehemalige Wappen der preuss. Provinz Brandenburg das bis 1945 verwandt wurde zu sehen. Das Jahr 1157 gilt als das Geburtsjahr der Mark Brandenburg, von da an nannte sich Albrecht der Bär "Markgraf von Brandenburg". Die Provinz enthielt den größten Teil der Stammlande des preußischen Staates und bildete dessen Mitte. Der Aufstieg Brandenburgs begann Anfang des 16. Jahrhunderts mit der Herrschaft des aus der fränkischen Linie der Hohenzollern stammenden Albrecht. Sein Enkel Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst (1640-1688), legte schließlich die Grundlagen für den brandenburgisch-preußischen Staat. Berlin schied am 1. April. 1881 aus dem Provinzialverband mit Brandenburg aus.Der 1945 angestrebte radikale Bruch mit der Vergangenheit sollte sich auch in den Staatssymbolen widerspiegeln. Der Beschluss vom 24. Oktober 1945 kreierte ein gänzlich neues Wappen, in dem die Vergangenheit lediglich in den Farben der Stadt Brandenburg als Ursprung der Provinz angedeutet wurde. Es ist ein von einem Bande mit der Aufschrift Brandenburg umschlossener roter Schild mit weißem Querbalken. Als Urbild der Kraft und Verkörperung des Aufbauwillens steht eine stilisierte Eiche im Mittelpunkt des Schildes. Sie wird vom Licht der aufgehenden Sonne als dem Sinnbild hoffnungsfroher Zukunft umstrahlt. Die Vergangenheit der Provinz ist in den Farben der Stadt Brandenburg blau-weiß-grün in einem oberhalb angeordneten Schild angedeutet, während die unterhalb des Balkens angebrachte Jahreszahl 1945 die Zeitenwende der Gegenwart zum Ausdruck bringt.« Auch eine neue Fahne (rot-weiss-rot mit Abbildung des Wappens) wurde erdacht. Mit der Auflösung des Landes 1952 verschwand auch das wenig populäre Wappen. Die Landeshauptstadt von Brandenburg ist Potsdam.
Die deutschen Ostgebiete östlich der sogenannten Oder-Neisse-Grenze, gehören seit 1945 zu Polen und Russland, trotzdem ein kleiner geschichtlicher Überblick: Schlesien war von 1742-1919 und von 1938-1941 eine preußische Provinz 1919-1938 und seit 1941 war sie geteilt in Oberschlesien und Niederschlesien. Hauptstadt der Provinz war Breslau, Oppeln war die oberschlesische Hauptstadt. Nach dem 2.Weltkrieg wurden der weitaus größte Teil Schlesiens Polen einverleibt. Nur drei Distrikte westlich der Neiße blieben bei Deutschland (Sie sind heute Teil des Freistaates Sachsen). Die deutschen Einwohner flohen oder wurden zum überwiegenden Teil vertrieben. Anschließend wurden auch in Schlesien Polen aus den polnischen Ostgebieten angesiedelt. In Oberschlesien blieb eine deutsche Minderheit erhalten. Das Wappen von Schlesien findet man heute übrigens im Wappen des sächsischen Niederschlesischen Oberlausitzkreis wieder.
Nieder- u.Oberschlesien - Ostpreußen - Pommern - Freie Stadt Danzig -Westpreußen - Posen Der überwiegende Teil Pommerns wurde nach dem 2.Weltkrieg ebenfalls polnisch. Die deutschen Einwohner Pommerns flüchteten oder wurden vertrieben. Hier siedelten sich ebenfalls Polen aus den polnischen Ostgebieten, die der UdSSR angegliedert wurden, an. Nur die westlichsten Bezirke blieben beim Nachkriegsdeutschland. Auch der östlich der Oder gelegene Teil Brandenburgs - die Neumark - wurde Polen eingegliedert. Die meisten der deutschen Einwohner flohen 1945, als die rote Armee das Gebiet besetzte. Auch das Gebiet wurde anschließend von polnischen Vertriebenen aus den polnischen Ostgebieten angesiedelt. Der größere Teil Brandenburgs blieb deutsch und wurde nach dem Zusammenbruch der DDR ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Ostpreußen ist, historisch gesehen, das Zentrum der Entwicklung Preußens. Bis zum 16.Jh. war diese Region durch Pruzzen und Litauer) bewohnt. Im 13.Jh. siedelte sich der Deutsche Ritterorden dort an, die Pruzzen zu bekehren. Während dieser Geschichtsperiode beherrschten die Kreuzritter auch einen beachtlichen Teil des historischen Pommers. Im 15.Jh. wurde diese Region nach seinen Kriegen mit dem Deutschen Orden durch den polnischen König übernommen und hieß danach königliches Preußen. Der Ritterorden behielt die östlichen Teile Preußens als Vasall der polnischen Krone. Während der Reformation säkularisierte sich der Orden und seine Großmeister begannen weitgehend unabhängig zu regieren bis das Territorium schließlich kurfürstliches Preußen genannt wurde. Die Kurfürsten gewannen während des 17. und 18.Jh. immer mehr Einfluß und begannen auch Brandenburg, Pommern, und Schlesien zu beherrschen. 1701 schließlich wurde aus dem Kurfürsten der König in Preußen, die Krönung fand im Schloss der Hauptstadt Königsberg statt. Als Folge der polnischen Teilungen wurden auch die nördlichen und westlichen Teile des polnischen Königreichs, d.h. das königliche Preußen (umbenannt in Westpreußen) und Groß-Polen (später umbenannt in Posen) eingemeindet. Das Gebiet Ostpreußens war damals sehr dünn besiedelt, wurde aber durch Deutsche wie auch Polen (in den südlichen Teilen) kolonisiert. Die pruzzische Urbevölkerung war schon vor dem 17.Jh. weitgehend assimiliert worden. Die meisten Einwohner waren Lutheraner. 1815 wurde eine Neugliederung der preußischen Königreichs durchgeführt: Der westlichste Teil des historischen Herzogtums Preußen mit Marienwerder (Kwidzyn) wurde zu Westpeußen geschlagen, welches das Ermland/Warmia an Ostpreußen verlor. Das Ermland blieb eine katholische Enklave in der sonst protestantischen Provinz. Am Ende des 19.Jh. sprachen die Einwohner Ostpreußens zum weitaus überwiegenden Teil deutsch. Eine beachtliche polnisch sprechende Minderheit (masurische Mundart) lebte lediglich in den südlichen Kreisen, während die nordöstlichen Teile Ostpreußens teilweise von Litauern bewohnt waren. Nach dem 1.Weltkrieg wurde das Memelland (die nördlichste Region Ostpreußens) erst vom Völkerbund verwaltet und später von Litauen annektiert. Der südlichste Teil Ostpreußens, mit der Stadt Soldau (Dzialdowo) wurde polnisch. Der Provinz Ostpreußen wurden damals die östlichen Kreise Westpreußens, die damals (im Gegensatz zum Hauptteil Westpreußens) nach 1920 bei Deutschland verblieben, eingegliedert. Auch die Provinz Posen wurde an das wiedergegründete, unabhängige Polen zurückgegeben. Nur eine der westlichen Regionen bliebt bei Deutschland. Zusammen mit den westlichen Distrikten des früheren Westpreußen wurden diese Gebiete zur Provinz "Grenzmark Posen-Westpreußen". Diese Provinz bestand bis 1938. Die Mehrheit der deutsch sprechenden Einwohner der polnisch gewordenen Teile Großpolens emigrierte nach der Abtretung (d.h. nach 1920) nach Deutschland. Durch den Abschnitt XI (Art. 100–108) des Versailler Vertrages wurde das Gebiet der Freien Stadt Danzig mit Wirkung zum 10.1.1920 aus dem deutschen Reich herausgelöst und zu einem souveränen Staat unter dem Schutz des Völkerbundes erklärt. Mit Beginn des 2. Weltkrieges 1939 wurde Danzig wieder dem Deutschen Reich angegliedert und nach 1945 dem polnischen Staatsgebiet eingegliedert. Ostpreußen wurde 1945 zwischen Polen und Russland aufgeteilt. Die Hauptstadt Ostpreußens, Königsberg, wurde in "Kaliningrad" umbenannt. Sie wurde die Hauptstadt der russischen Enklave. Die deutschen Einwohner Ostpreußens flohen zum großen Teil im Jahre 1945 oder wurden nachher vertrieben. Der nördliche (sowjetische) Teil wurde von verschiedenten Nationalitäten der Sowjetunion besiedelt, der südliche (polnische) Teil von Polen besiedelt. © 2005/2008 Klausdstolle Zurück zur Startseite
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